Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Februar 2025
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Software-as-a-Service-Lösung „Fynsight" (nachfolgend „Software" oder „Dienst") zwischen
Daloco UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Daniel Lock
Eduard-Schmid-Straße 21
81541 München
Handelsregister: HRB 273381
Registergericht: Amtsgericht München
– nachfolgend „Anbieter" –
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Nutzer").
1.2 Unternehmer
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Leistungsbeschreibung
Der Anbieter stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software zur Verfügung, die folgende Hauptfunktionen umfasst:
- Controlling: Speicherung und Analyse von Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV), auch in Kennzahlen-Dashboards
- KI-gestützter Finanz-Chatbot: Beantwortung von Fragen zu Finanzdaten mittels künstlicher Intelligenz
- Datenimport und -export: Import von Finanzdaten aus gängigen Formaten (CSV, Excel), Export von Auswertungen (je nach Tarif)
- Vorlagen-Bibliothek: Branchenspezifische GuV-Vorlagen und verschiedene KPIs
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Tarifmodell zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Kunde kann sich während der Testphase ein umfassendes Bild vom Leistungsumfang machen.
2.2 Verfügbarkeit
Der Anbieter stellt die Software mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 99,0% im Jahresmittel zur Verfügung, gemessen auf Monatsbasis.
Nicht in die Berechnung einbezogen werden:
- Geplante Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden (maximal 4 Stunden pro Monat, vorzugsweise zwischen 22:00 und 06:00 Uhr MEZ)
- Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Netzausfälle bei Telekommunikationsanbietern)
2.3 Änderungen und Weiterentwicklung
Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit zu ändern, weiterzuentwickeln oder um neue Funktionen zu ergänzen, sofern:
- Die im Vertrag zugesicherte Kernfunktionalität erhalten bleibt
- Die Änderungen dem Kunden zumutbar sind und dessen berechtigte Interessen nicht erheblich beeinträchtigen
- Der Kunde bei wesentlichen nachteiligen Änderungen mindestens 4 Wochen im Voraus über das Kundenportal oder per E-Mail informiert wird
Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen, die die Nutzbarkeit der Software erheblich einschränken, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu.
2.4 Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung
Die Software dient ausschließlich der technischen Unterstützung bei Finanzplanung, Datenverarbeitung und Controlling. Sie stellt keine Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- oder Anlageberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder andere Fachexperten.
Der Anbieter ist weder:
- Steuerberater im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
- Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer
- Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Finanz- oder Anlageberater
Alle durch die Software erzeugten Ergebnisse, Berechnungen und Auswertungen – insbesondere KI-generierte Inhalte – sind unverbindliche technische Darstellungen ohne Gewähr und bedürfen der eigenverantwortlichen Prüfung und gegebenenfalls fachlicher Beratung durch qualifizierte Berater.
3. Vertragsschluss und Registrierung
3.1 Registrierung
Der Vertragsschluss erfolgt durch die Registrierung des Kunden über die Website www.fynsight.de oder die Web-Anwendung. Mit der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
3.2 Annahme
Der Anbieter nimmt das Angebot durch Freischaltung des Kundenkontos und Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail an. Mit der Freischaltung kommt der Vertrag zustande. Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
3.3 Angaben des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung vollständige, wahrheitsgemäße und rechtlich zutreffende Angaben zu machen. Änderungen der Angaben (Name, Adresse, E-Mail, Rechnungsadresse, Unternehmensdaten) sind dem Anbieter unverzüglich über das Kundenportal mitzuteilen. Der Kunde haftet für alle Nachteile und Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben entstehen.
3.4 Nutzungsberechtigung
Der Kunde versichert mit der Registrierung rechtsverbindlich, dass er:
- Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist
- Die Software ausschließlich für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke nutzt
- Nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt
- Geschäftsfähig ist bzw. über die erforderliche Vertretungsmacht verfügt
Bei Falschangaben ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen und den Zugang zu sperren. Der Kunde haftet für alle daraus entstehenden Schäden.
4. Testphase und kostenlose Nutzung
4.1 Testphase
Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen eine kostenlose Testphase („Free Trial") anbieten. Die Dauer der Testphase wird bei Registrierung angezeigt und beträgt in der Regel 14 Tage, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Übergang zu kostenpflichtiger Nutzung
Nach Ablauf der Testphase endet die Nutzungsberechtigung automatisch, sofern der Kunde nicht vor Ablauf einen kostenpflichtigen Tarif bucht. Eine automatische Verlängerung in ein kostenpflichtiges Modell erfolgt nicht („Opt-in-Modell"). Der Zugang zur Software wird nach Ablauf der Testphase gesperrt.
4.3 Eingeschränkte Gewährleistung
Während der Testphase sowie bei dauerhaft kostenlosen Tarifen (Free Tier, sofern angeboten) wird die Software „as is" und „as available" bereitgestellt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Insbesondere besteht kein Anspruch auf:
- Bestimmte Verfügbarkeiten oder Service Levels
- Support-Leistungen
- Fehlerbeseitigung oder Updates
- Datenwiederherstellung
Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 11 gelten entsprechend, wobei die dort genannten Höchstbeträge auf Null reduziert werden.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Laufzeit
5.1 Preise
Die aktuellen Preise ergeben sich aus der Preisliste auf der Website www.fynsight.de/preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
5.2 Zahlungsweise und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt wahlweise:
- Monatlich: Zahlung im Voraus zum Monatsbeginn für den laufenden Monat
- Jährlich: Zahlung im Voraus zum Jahresbeginn für die kommenden 12 Monate
Die Zahlung erfolgt ausschließlich über einen Zahlungsdienstleister wie Stripe. Der Kunde kann Kreditkarte oder andere durch den Zahlungsdienstleister angebotene Zahlungsmittel nutzen. Der Kunde ermächtigt den Zahlungsdienstleister zur automatischen Abbuchung der fälligen Beträge.
5.3 Rechnungsstellung
Rechnungen werden elektronisch per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Rechnungsadresse versendet. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass Rechnungen empfangen werden können.
5.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder fehlgeschlagener Zahlung ist der Anbieter berechtigt:
- Den Zugang zur Software unverzüglich vorübergehend zu sperren
- Nach erfolglosem Ablauf von 14 Tagen nach Fälligkeit den Vertrag außerordentlich zu kündigen und den Zugang dauerhaft zu sperren
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen
Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
5.5 Preisanpassungen
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende zu ändern. Die Preisänderung wird dem Kunden per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse mitgeteilt.
Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung. Die Kündigung erfolgt über das Kundenportal und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam.
Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen, gilt die Preiserhöhung als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge besonders hinweisen.
5.6 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
5.6.1 Monatliche Abrechnung
- Mindestlaufzeit: 1 Monat ab Vertragsschluss bzw. Ende einer kostenlosen Testphase
- Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht gekündigt wird
- Kündigung: jederzeit bis zu einem Tag vor der automatischen Verlängerung über das Kundenportal
5.6.2 Jährliche Abrechnung
- Mindestlaufzeit: 12 Monate ab Vertragsschluss
- Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht gekündigt wird
- Kündigung: jederzeit bis zu einem Tag vor der automatischen Verlängerung über das Kundenportal
Die Kündigung muss ausschließlich über das Kundenportal erfolgen. Kündigungen per E-Mail, Telefon oder sonstige Kommunikationswege sind unwirksam. Nach erfolgreicher Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail.
5.7 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung kann über das Kundenportal oder schriftlich erfolgen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB durch den Kunden trotz Abmahnung
- Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Monatsraten oder in Höhe von mindestens zwei Monatsraten
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder Abweisung mangels Masse
- Missbrauch der Software für rechtswidrige Zwecke durch den Kunden
- Schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, die vom Kunden zu vertreten sind
6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Zugangsdaten und Account-Sicherheit
Der Kunde ist verpflichtet:
- Seine Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen
- Ein sicheres Passwort nach den derzeit gängigen Standards zu verwenden
- Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben
- Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder Kompromittierung der Zugangsdaten den Anbieter unverzüglich über das Kontaktformular zu informieren
- Das Passwort unverzüglich zu ändern, wenn ein Sicherheitsvorfall eingetreten ist oder vermutet wird
Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seinem Account vorgenommen werden, es sei denn, er weist nach, dass er die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten hat.
6.2 Unzulässige Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht für folgende Zwecke zu nutzen:
6.2.1 Rechtsverstöße
- Verstoß gegen deutsches Recht, EU-Recht oder das Recht des Landes, in dem der Kunde ansässig ist
- Verletzung von Rechten Dritter (Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Geschäftsgeheimnisse)
- Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere Finanzkriminalität
6.2.2 Technische Verstöße
- Verbreitung von Schadsoftware (Viren, Trojaner, Ransomware, Spyware)
- Durchführung von Angriffen auf die Infrastruktur (DDoS-Angriffe, Port-Scanning, SQL-Injection)
- Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstige Versuche, den Quellcode der Software zu ermitteln
- Automatisiertes Auslesen (Scraping), Kopieren oder Spiegeln von Inhalten außerhalb der vorgesehenen Export-Funktionen
- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsmechanismen
- Überlastung der Server durch exzessive API-Calls oder missbräuchliche Nutzung
6.2.3 Weitergabe und Weiterverkauf
- Unterlizenzierung, Vermietung, Verleih oder Weiterverkauf der Software an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters
- Bereitstellung der Software als Service (SaaS) an Dritte
- Nutzung der Software zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte auf kommerzieller Basis (z.B. Steuerberatung, Unternehmensberatung), es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart
Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
6.3 Datensicherung
Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner in der Software gespeicherten Daten selbst verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt:
- Regelmäßige Exporte wichtiger Daten über die vorgesehenen Export-Funktionen (soweit im gewählten Tarif verfügbar)
- Lokale Speicherung der Backups außerhalb der Cloud
- Zusätzliche Sicherung vor wichtigen Änderungen oder Löschvorgängen
Der Anbieter führt zwar regelmäßige Datenbank-Backups durch, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Aktualität oder Wiederherstellbarkeit. Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung verlorener Daten besteht nicht.
6.4 Verantwortung für Inhalte
Der Kunde ist allein verantwortlich für:
- Alle von ihm in die Software eingegebenen, hochgeladenen oder gespeicherten Inhalte und Daten
- Die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte
- Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Eingabe personenbezogener Daten
- Die Einhaltung steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Vorschriften bei der Nutzung der Buchhaltungs- und Controlling-Funktionen
Der Anbieter übernimmt keine Prüfpflicht hinsichtlich der vom Kunden eingegebenen Daten und haftet nicht für deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit.
6.5 Mitwirkungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich:
- Bei Störungen oder Mängeln umgehend eine detaillierte Fehlerbeschreibung über das Kontaktformular bereitzustellen (inkl. Fehlermeldungen, Screenshots, Reproduktionsschritte)
- Bei Supportanfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen
- Notwendige Informationen zur Störungsbeseitigung zeitnah bereitzustellen
7. Rechte an der Software
7.1 Einräumung von Nutzungsrechten
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht zur Nutzung der Software ein.
Die Nutzung ist beschränkt auf:
- Den vereinbarten Funktionsumfang gemäß dem gewählten Tarifmodell
- Die vereinbarte Anzahl an Nutzern/Accounts/Lizenzen
- Den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden (keine Nutzung für Dritte, keine Weitergabe)
7.2 Urheberrechte und geistiges Eigentum
Alle Rechte an der Software, einschließlich:
- Quellcode und Objektcode
- Dokumentation und Benutzerhandbücher
- Design, Logos, Grafiken und Benutzeroberfläche
- Datenbank- und Algorithmen-Struktur
- Marken und Kennzeichen („Fynsight", www.fynsight.de)
verbleiben ausschließlich beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt lediglich die in Ziffer 7.1 beschriebenen zeitlich begrenzten Nutzungsrechte.
7.3 Rechte an Kundendaten
Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm eingegebenen, hochgeladenen oder gespeicherten Daten („Kundendaten"). Der Anbieter nutzt diese Daten ausschließlich:
- Zur Vertragserfüllung (Bereitstellung der Software-Funktionen)
- Zur Fehleranalyse und technischen Optimierung (anonymisiert/pseudonymisiert)
- Gemäß den Vorgaben der Datenschutzerklärung
Der Anbieter ist nicht berechtigt, Kundendaten für eigene Zwecke zu verwenden, an Dritte weiterzugeben oder kommerziell zu verwerten, es sei denn:
- Der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt
- Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe (z.B. behördliche Anordnung)
- Die Daten werden in anonymisierter Form für statistische Auswertungen verwendet (ohne Personenbezug)
7.4 Rückgabe bei Vertragsende
Mit Beendigung des Vertrags erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet:
- Die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen
- Alle lokal gespeicherten Kopien von Software-Komponenten (falls vorhanden) zu löschen
- Alle Zugangsdaten zu löschen
8. Datenschutz
8.1 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß:
- Der Datenschutzerklärung unter www.fynsight.de/datenschutz
- Den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen
8.2 Auftragsverarbeitung
Soweit der Kunde über die Software personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. Namen, E-Mail-Adressen, Gehaltsdaten von Mitarbeitern in Finanzauswertungen), tritt der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO auf.
Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und ist verpflichtet:
- Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen
- Betroffene über die Datenverarbeitung gemäß Art. 13, 14 DSGVO zu informieren
- Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Berichtigung) gegenüber den betroffenen Personen zu gewährleisten
- Etwaige Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO zu melden
8.3 Subunternehmer
Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Subunternehmer ein. Eine vollständige und aktuelle Liste der Subunternehmer sowie deren Serverstandorte ist in der Datenschutzerklärung unter www.fynsight.de/datenschutz aufgeführt.
Mit allen Subunternehmern wurden Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen.
8.4 Datenübermittlung in Drittländer
Soweit Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union (Drittländer) übermittelt werden (z.B. USA), erfolgt dies auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (EU-Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschlüsse).
Details sind in der Datenschutzerklärung unter www.fynsight.de/datenschutz aufgeführt.
9. Support und Wartung
9.1 Support-Leistungen
Der Anbieter bietet derzeit Support ausschließlich über das Kontaktformular auf www.fynsight.de an.
Der Support umfasst:
- Hilfe bei technischen Problemen mit der Software
- Beantwortung von Fragen zur Bedienung
- Fehleranalyse und -behebung
- Online-Dokumentation und FAQs
Der Support umfasst keine Beratungsleistungen zu Buchhaltung, Steuern, Recht oder Unternehmensführung.
9.2 Wartungsarbeiten
Der Anbieter führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch, um die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Performance der Software zu gewährleisten.
Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus über das Kundenportal oder per E-Mail angekündigt. Der Anbieter bemüht sich:
- Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen (vorzugsweise zwischen 22:00 und 06:00 Uhr MEZ)
- Die Dauer auf maximal 4 Stunden pro Monat zu beschränken
- Mehrere Wartungsfenster zu einem Termin zu bündeln
Bei kritischen Sicherheitslücken, schwerwiegenden Störungen oder Bedrohungen der Systemstabilität kann der Anbieter ungeplante Wartungsarbeiten ohne Vorankündigung durchführen. Der Kunde wird so früh wie möglich über Grund, voraussichtliche Dauer und Status informiert.
9.3 Mängelanzeige
Der Kunde hat Mängel und Störungen unverzüglich nach Kenntnis über das Kontaktformular auf www.fynsight.de anzuzeigen. Die Mängelanzeige sollte enthalten:
- Detaillierte Beschreibung des Fehlers oder der Störung
- Zeitpunkt des ersten Auftretens
- Fehlermeldungen (Screenshots, Logs)
- Schritte zur Reproduktion des Fehlers
- Betroffene Browser, Betriebssystem, Geräte
Ohne ordnungsgemäße Mängelanzeige kann der Anbieter den Mangel nicht beseitigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, können Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein.
10. Gewährleistung
10.1 Mängelrechte
Der Anbieter gewährleistet, dass die Software:
- Die in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.1) dargestellten Funktionen im Wesentlichen aufweist
- Frei von Rechten Dritter ist, die der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen
- Mit handelsüblichen, aktuellen Browsern (Chrome, Firefox, Safari, Edge in den jeweils aktuellen Versionen) kompatibel ist
Die Gewährleistung bezieht sich auf die Software in dem Zustand, in dem sie zum Zeitpunkt der Bereitstellung ist. Spätere Änderungen oder Weiterentwicklungen (Ziffer 2.3) begründen keine Gewährleistungsansprüche.
10.2 Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln, die beruhen auf:
10.2.1 Kundenseitige Ursachen
Unsachgemäßer Nutzung oder Bedienung durch den Kunden.
10.2.2 Unberechtigte Eingriffe
- Veränderungen, Modifikationen oder Anpassungen der Software durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte
- Nutzung nicht autorisierter Add-ons, Browser-Erweiterungen oder Drittanbieter-Tools, die in die Software eingreifen
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Eingriffe in den Code
10.2.3 Externe Faktoren
- Einwirkungen Dritter, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (Cyberangriffe, DDoS, Hacking)
- Ausfällen oder Störungen bei Subunternehmern, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind
- Höherer Gewalt (siehe Ziffer 11.3.5)
- Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur oder Internet-Backbone-Provider
10.2.4 Geringfügige Mängel
- Geringfügigen Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, die die Nutzbarkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen
- Optischen oder Design-Abweichungen, die keine Funktionseinschränkung darstellen
- Beta-Features oder als „experimentell" gekennzeichneten Funktionen
10.3 Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängelanzeigen ist der Anbieter zur Nacherfüllung nach eigener Wahl berechtigt:
- Nachbesserung: Behebung des Mangels durch Patch, Update oder Workaround
- Ersatzlieferung: Bereitstellung einer mangelfreien Version oder alternativen Lösung
Der Anbieter kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie:
- Mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist (Aufwand übersteigt deutlich den Vertragswert)
- Technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist
Der Kunde muss dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumen, die in der Regel mindestens 14 Tage, bei komplexen Problemen mindestens 30 Tage beträgt. Die Frist beginnt mit Zugang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige beim Anbieter.
10.4 Weitere Rechte bei Fehlschlagen der Nacherfüllung
Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, ist sie unmöglich oder wird sie vom Anbieter endgültig verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl:
- Minderung: Herabsetzung der Vergütung im Verhältnis zum Wert der mangelfreien Software. Die Minderung darf 50% der monatlichen Vergütung nicht übersteigen.
- Kündigung: Außerordentliche Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei erheblichen, die Nutzbarkeit wesentlich beeinträchtigenden Mängeln.
Bereits gezahlte Vergütungen werden nicht erstattet, es sei denn, die Software war von Beginn an und durchgehend nicht nutzbar.
Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Ziffer 11 (Haftung).
10.5 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren binnen einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis vom Mangel erlangt hat oder bei ordnungsgemäßer Nutzung hätte erlangen müssen, spätestens jedoch zwei Jahre nach Vertragsschluss.
Für Schadensersatzansprüche gelten die Verjährungsfristen nach Ziffer 11.9.
11. Haftung
11.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt nur:
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen
- Nach dem Produkthaftungsgesetz
11.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Haftungshöchstbetrag bei leichter Fahrlässigkeit:
- Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den vom Kunden im Monat des Schadensereignisses tatsächlich gezahlten Betrag, höchstens jedoch 50 EUR pro Schadensfall.
- Bei jährlicher Vorauszahlung: 1/12 des gezahlten Jahresbetrags.
- Gesamthaftungsobergrenze pro Kalenderjahr: 250 EUR
Alle Schadensereignisse innerhalb eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet und sind in der Summe auf 250 EUR begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und gesetzlichen Vertretern des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
11.3 Ausschluss der Haftung
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund (vertragliche Haftung, Delikt, culpa in contrahendo, Verletzung von Schutzpflichten) – vollständig ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
11.3.1 Datenverlust und Datensicherung
Für Datenverluste haftet der Anbieter nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können (Obliegenheit gemäß Ziffer 6.3).
Der Anbieter haftet höchstens für den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und zumutbarer Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre, begrenzt auf die in Ziffer 11.2 genannten Beträge.
Eine Wiederherstellung verlorener Daten durch den Anbieter erfolgt nicht. Der Anbieter führt zwar eigene Datenbank-Backups durch, diese dienen jedoch ausschließlich der Systemwiederherstellung und begründen keinen Anspruch des Kunden.
11.3.2 Indirekte Schäden und Folgeschäden
Vollständig ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere:
- Entgangenen Gewinn und entgangene Umsätze
- Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen
- Verlust von Geschäftsmöglichkeiten (verpasste Vertragsabschlüsse, verlorene Kunden)
- Reputationsschäden und Imageverluste
- Kosten der Ersatzbeschaffung (alternative Software, Dienstleister)
- Ansprüche Dritter gegen den Kunden (z.B. Kunden des Kunden, Geschäftspartner)
- Verzögerungsschäden und Mangelfolgeschäden
- Mehrkosten durch Inanspruchnahme von Notfall-Dienstleistungen
11.3.3 Verfügbarkeit und Service Level
Bei Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit gemäß Ziffer 2.2 beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf eine anteilige Gutschrift der monatlichen Vergütung wie folgt:
| Verfügbarkeit im Monat | Gutschrift |
|---|---|
| 99,0% bis 98,0% | 5% der monatlichen Gebühr |
| 97,9% bis 95,0% | 10% der monatlichen Gebühr |
| Unter 95,0% | 20% der monatlichen Gebühr |
Die Gutschrift wird auf die Rechnung des Folgemonats angerechnet oder bei Vertragsende innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung ausgezahlt, sofern keine offenen Forderungen des Anbieters bestehen.
Diese Gutschrift stellt den ausschließlichen und abschließenden Anspruch bei Verfügbarkeitsproblemen dar. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige mittelbare Schäden, sind vollständig ausgeschlossen.
Die Gutschrift setzt voraus, dass der Kunde die Unterschreitung der Verfügbarkeit innerhalb von 14 Tagen nach Ende des betreffenden Monats über das Kontaktformular rügt.
11.3.4 Handlungen Dritter und Sicherheitsvorfälle
Vollständig ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden durch Handlungen Dritter, insbesondere:
- Cyberangriffe jeder Art (Hacking, Malware, Ransomware, Phishing)
- DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) und andere Überlastungsangriffe
- Social-Engineering-Angriffe auf Kundenaccounts (z.B. Phishing von Zugangsdaten)
- Unbefugte Zugriffe durch Dritte aufgrund schwacher oder kompromittierter Passwörter des Kunden
11.3.5 Höhere Gewalt
Vollständig ausgeschlossen ist die Haftung bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegenden Ereignissen, insbesondere:
- Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Blitzschlag, Feuer)
- Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Unruhen
- Pandemien und Epidemien
- Streik, Aussperrung, Arbeitskampfmaßnahmen
- Behördliche Anordnungen, Verbote, Gesetze oder gerichtliche Verfügungen
- Ausfall oder Störung der öffentlichen Energieversorgung (Stromausfälle)
- Netzausfälle bei Telekommunikationsanbietern und Internet-Service-Providern
- Ausfall von Internet-Backbone-Providern oder zentralen Routing-Knotenpunkten
- Sabotage oder Anschläge auf kritische Infrastruktur
Bei Eintritt höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Der Vertrag wird nicht automatisch beendet, sondern ruht für die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als 30 Tage, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.
11.3.6 Subunternehmer und Drittanbieter
Die Haftung für Leistungsstörungen, Ausfälle, Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle durch Subunternehmer und Drittanbieter ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
Dies gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Auswahl der Subunternehmer durch den Anbieter. Der Anbieter sichert zu:
- Nur Subunternehmer einzusetzen, die dem jeweiligen Industriestandard entsprechen
- Mit allen Subunternehmern Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen zu haben
- Die Subunternehmer auf Datenschutz, IT-Sicherheit und Verfügbarkeit zu verpflichten
Störungen, die auf technischen Problemen, Ausfällen oder Sicherheitslücken bei Subunternehmern beruhen, sind als höhere Gewalt im Sinne von Ziffer 11.3.5 anzusehen, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.
11.4 KI-gestützte Funktionen – Vollständiger Haftungsausschluss
Für Ergebnisse des KI-Chatbots und andere KI-gestützte Funktionen übernimmt der Anbieter keinerlei Gewähr oder Haftung hinsichtlich:
- Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Verlässlichkeit der generierten Inhalte
- Eignung für einen bestimmten Zweck oder konkrete Geschäftsvorfälle
- Rechtmäßigkeit der Ausgaben (insbesondere Urheberrechtskonformität, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte)
- Plausibilität von Berechnungen, Analysen, Prognosen oder Empfehlungen
- Steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Korrektheit
11.4.1 Pflichten des Kunden bei KI-Nutzung
Der Kunde ist ausdrücklich und zwingend verpflichtet:
- Alle KI-generierten Inhalte eigenverantwortlich und kritisch auf Plausibilität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen
- Geschäftsentscheidungen niemals ausschließlich auf Basis von KI-Ausgaben zu treffen, sondern stets eigenes Fachwissen und ggf. menschliche Experten einzubeziehen
- Bei steuerlichen, rechtlichen, finanziellen oder unternehmerisch kritischen Fragen zwingend qualifizierte Fachberater (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater) hinzuzuziehen
- Die KI-Ausgaben als unverbindliche Vorschläge und Diskussionsgrundlage zu behandeln, nicht als rechtsverbindliche oder fachlich gesicherte Aussagen
- KI-generierte Inhalte nicht öffentlich zu verbreiten oder gegenüber Dritten als eigene fachliche Meinung auszugeben, ohne sie vorher geprüft zu haben
Der Kunde handelt bei Nutzung der KI-Funktionen vollständig auf eigenes Risiko.
11.4.2 KI-Halluzinationen und Fehlfunktionen
Kritischer Hinweis: Künstliche Intelligenz-Systeme basieren auf statistischen Machine-Learning-Modellen und können strukturbedingt:
- Falsche oder frei erfundene Informationen mit hoher Überzeugungskraft erzeugen („Halluzinationen")
- Veraltete, überholte oder nicht mehr gültige Informationen wiedergeben
- Logische Fehler in Berechnungen, Schlussfolgerungen oder Argumentationsketten machen
- Urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter reproduzieren oder paraphrasieren (Copyright-Risiko)
- Diskriminierende, unangemessene, beleidigende oder anderweitig problematische Inhalte generieren
- Widersprüchliche Antworten auf dieselbe Frage geben
- Kontext vergessen oder missverstehen (bei längeren Konversationen)
Jegliche Haftung für Schäden durch solche systemimmanenten Fehlfunktionen der KI-Systeme ist vollständig ausgeschlossen.
11.4.3 Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung
Die KI-Funktionen und die gesamte Software stellen ausdrücklich keine Finanz-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs-, Rechts- oder Unternehmensberatung dar.
Der Anbieter ist weder:
- Steuerberater im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und befugt, Steuerberatung durchzuführen
- Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und befugt, Rechtsberatung zu erbringen
- Anlageberater, Finanzberater oder Vermögensverwalter im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
- Unternehmensberater mit berufshaftpflichtrechtlicher Absicherung
Die Software dient ausschließlich der technischen Unterstützung bei der Datenerfassung, -verarbeitung, -darstellung und -analyse. Jegliche rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche oder unternehmerische Verantwortung und Haftung für Entscheidungen, die auf Basis der Software-Nutzung getroffen werden, verbleibt vollständig beim Kunden.
Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, den Anbieter wegen fehlerhafter oder unvollständiger Informationen aus der Software in Anspruch zu nehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11.5 Haftung für Inhalte Dritter
Der Anbieter macht sich Inhalte Dritter nicht zu eigen und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit, Qualität oder Eignung. Dies betrifft insbesondere:
- Durch KI-Modelle generierte Texte, Berechnungen und Analysen, die auf Trainingsdaten Dritter basieren
- Verlinkungen zu externen Websites, Dokumentationen oder Ressourcen
- Von Dritten bereitgestellte Templates, Vorlagen oder Muster-Dokumente (z.B. GuV-Vorlagen)
- Inhalte aus öffentlichen Datenquellen oder APIs Dritter
Eine Haftung für Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Datenschutzverstöße oder sonstige Rechtsverletzungen durch solche Drittinhalte ist vollständig ausgeschlossen.
Der Anbieter prüft externe Inhalte nicht auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit. Der Kunde nutzt solche Inhalte auf eigenes Risiko.
11.6 Haftung des Kunden (unbegrenzt)
Der Kunde haftet dem Anbieter unbegrenzt und vollumfänglich für alle Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten des Kunden, seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Personen, denen der Kunde den Zugang zur Software ermöglicht hat, entstehen.
Dies gilt insbesondere bei:
- Verstößen gegen die Nutzungspflichten gemäß Ziffer 6.2 (unzulässige Nutzung)
- Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden eingegebene, hochgeladene oder generierte Inhalte
- Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte oder nachlässigem Umgang mit Zugangsdaten
- Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten (Ziffer 12)
- Manipulation, Reverse Engineering oder sonstigen unerlaubten Eingriffen in die Software
- Nutzung automatisierter Scraping-Tools, Bots oder anderer unerlaubter Zugriffsmethoden
- Überlastung der Infrastruktur durch missbräuchliche oder exzessive Nutzung
- Verbreitung von Schadsoftware über die Software
- Vortäuschen einer anderen Identität (Account-Sharing, Identitätsmissbrauch)
Die Haftung des Kunden ist weder der Höhe nach begrenzt, noch zeitlich beschränkt oder auf bestimmte Schadensarten limitiert.
11.7 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter, dessen Geschäftsführung, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden in die Software eingegebenen, hochgeladenen, gespeicherten oder mittels KI-Funktionen generierten und anschließend verwendeten Inhalte entstehen.
Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen:
- Urheberrechtsverletzungen (§§ 97 ff. UrhG)
- Datenschutzverstößen (Art. 82 DSGVO, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. DSGVO)
- Geschäftsgeheimnisverletzungen (§§ 23 ff. GeschGehG)
- Wettbewerbsverstößen (§§ 3, 8 UWG)
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen (§§ 823, 1004 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG)
- Markenrechtsverletzungen (§ 14 MarkenG)
Die Freistellung umfasst auch die angemessenen und nachgewiesenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich:
- Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe (RVG)
- Gerichtskosten und Verfahrensgebühren
- Kosten für Sachverständige, Gutachter oder technische Expertise
- Kosten für außergerichtliche Vergleiche (sofern mit Zustimmung des Kunden geschlossen)
Der Kunde verpflichtet sich:
- Den Anbieter unverzüglich und vollständig über Ansprüche Dritter zu informieren
- Den Anbieter bei der Abwehr oder Erledigung der Ansprüche umfassend zu unterstützen
- Keine Anerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben oder Vergleiche zu schließen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters
- Die alleinige Verhandlungs- und Prozessführung dem Anbieter oder von ihm beauftragten Rechtsanwälten zu überlassen
Der Anbieter ist berechtigt, auf Kosten des Kunden Rechtsanwälte seiner Wahl mit der Rechtsverteidigung zu beauftragen.
11.8 Beweislastumkehr zu Lasten des Kunden
Abweichend von der gesetzlichen Regelung trägt der Kunde die volle Beweislast für folgende Umstände:
- Vorliegen eines Mangels der Software
- Kausalität zwischen Mangel und Schaden
- Einhaltung eigener Pflichten (insbesondere: regelmäßige Datensicherung, unverzügliche Mängelanzeige, Nutzung unterstützter Browser, keine unsachgemäße Nutzung)
- Verschulden des Anbieters
- Höhe des Schadens
Diese Beweislastumkehr gilt nicht für Ansprüche aus Ziffer 11.1 (unbeschränkte Haftung).
11.9 Verjährung
Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Die Verjährungsfrist beginnt spätestens zwei Jahre nach Eintritt des Schadens bzw. nach der Pflichtverletzung, die den Schaden verursacht hat.
Ausnahmen: Diese verkürzte Verjährungsfrist gilt nicht für:
- Ansprüche aus Ziffer 11.1 (unbeschränkte Haftung) – hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen
- Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten des Anbieters – hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (regelmäßig 3 Jahre gemäß § 195 BGB)
- Ansprüche aus arglistig verschwiegenen Mängeln – hier gilt die gesetzliche Frist von 3 Jahren
Gewährleistungsansprüche verjähren gemäß Ziffer 10.5.
11.10 Schlussbestimmung zur Haftung
Die in diesem Abschnitt 11 geregelten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten in gleichem Umfang zugunsten:
- Der Organe des Anbieters (Geschäftsführer, Vorstand)
- Der gesetzlichen Vertreter des Anbieters
- Der Angestellten und Mitarbeiter des Anbieters
- Der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters
Sollten einzelne Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
12. Vertraulichkeit
12.1 Vertrauliche Informationen
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei streng geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
Als vertraulich gelten insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Technische Informationen, Know-how, Software-Code, Architektur
- Geschäftspläne, Strategien, Kalkulationen, Preisgestaltung
- Kunden- und Lieferantenlisten, Vertragskonditionen
- Finanz- und Wirtschaftsinformationen
- Personenbezogene Daten und sonstige sensible Informationen
12.2 Ausnahmen von der Vertraulichkeit
Nicht vertraulich sind Informationen, die:
- Zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden
- Der empfangenden Partei bereits vor Offenbarung durch die andere Partei nachweislich bekannt waren
- Von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten rechtmäßig offenbart wurden
12.3 Umfang der Vertraulichkeitspflicht
Die empfangende Partei verpflichtet sich:
- Vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter, Berater oder Subunternehmer weiterzugeben, die diese zur Vertragserfüllung zwingend benötigen („Need-to-know-Prinzip")
- Diese Personen in gleicher Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten
- Vertrauliche Informationen mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen, wie sie für den Schutz eigener vertraulicher Informationen anwendet, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
- Vertrauliche Informationen nicht zu eigenen gewerblichen Zwecken zu nutzen, die über die Vertragserfüllung hinausgehen
- Auf Verlangen der offenbarenden Partei alle vertraulichen Informationen (inkl. Kopien, Auszüge, Notizen) unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu löschen
12.4 Fortbestand der Vertraulichkeitspflicht
Die Vertraulichkeitspflicht besteht:
- Während der gesamten Vertragslaufzeit
- Nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 3 Jahren fort, gerechnet ab dem Datum der Vertragsbeendigung
Ausgenommen hiervon sind Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG), für die die Vertraulichkeitspflicht unbefristet fortbesteht, solange die Voraussetzungen des § 2 GeschGehG vorliegen.
13. Beendigung des Vertrags
13.1 Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung richtet sich nach Ziffer 5.6 und erfolgt ausschließlich über das Kundenportal.
13.2 Außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach Ziffer 5.7.
13.3 Form der Kündigung
Ordentliche Kündigungen müssen ausschließlich über das Kundenportal erfolgen. Kündigungen per E-Mail, Telefon, Kontaktformular oder sonstige Kommunikationswege sind unwirksam.
Außerordentliche Kündigungen können über das Kundenportal oder schriftlich erfolgen.
Nach erfolgreicher Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zeitpunkt der Kündigung im Kundenportal.
13.4 Datenherausgabe bei Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrags (gleich aus welchem Grund) stellt der Anbieter die Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Vertragsbeendigung zum Download über das Kundenkonto bereit, soweit der gewählte Tarif eine Exportfunktion vorsieht.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten innerhalb dieser Frist eigenverantwortlich zu exportieren und lokal zu sichern. Nach Ablauf der 30-Tages-Frist werden alle Kundendaten unwiderruflich und vollständig gelöscht.
Eine Wiederherstellung, Rekonstruktion oder Herausgabe der Daten nach Ablauf der Frist ist nicht möglich und wird vom Anbieter nicht vorgenommen, auch nicht gegen Zahlung einer Gebühr.
Hinweis: Nicht alle Tarife beinhalten eine Exportfunktion. Der Kunde sollte sich vor Vertragsschluss über den Funktionsumfang seines Tarifs informieren. Bei Tarifen ohne Exportfunktion erfolgt keine Datenherausgabe.
Ausnahme: Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen) oder behördliche Anordnungen können eine längere Speicherung durch den Anbieter erforderlich machen. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und ausschließlich für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten vorgehalten, jedoch nicht mehr dem Kunden bereitgestellt.
13.5 Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfolgt keine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren, es sei denn:
- Die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat (§ 314 BGB)
- Es liegt ein berechtigtes Sonderkündigungsrecht gemäß Ziffer 2.3 (wesentliche Änderungen) oder Ziffer 5.5 (Preisanpassung) vor
Bei jährlicher Vorauszahlung und ordentlicher Kündigung durch den Kunden vor Ablauf der 12-Monats-Laufzeit besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
13.6 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsbeendigung:
- Erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden an der Software (Ziffer 7.1)
- Wird der Zugang zur Software unverzüglich gesperrt
- Sind alle offenen Zahlungen sofort fällig
- Bleiben die Regelungen zu Haftung (Ziffer 11), Vertraulichkeit (Ziffer 12), Freistellung (Ziffer 11.7) und geistigem Eigentum (Ziffer 7) bestehen
14. Änderungen der AGB
14.1 Änderungsbefugnis
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende zu ändern, sofern die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
14.2 Mitteilung und Zustimmungsfiktion
Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse mitgeteilt. In der Mitteilung wird:
- Der vollständige Wortlaut der geänderten Bestimmungen dargestellt
- Ein Vergleich zur bisherigen Fassung (Track Changes oder Gegenüberstellung) bereitgestellt
- Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Widerspruchs hingewiesen
Zustimmungsfiktion: Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (E-Mail ausreichend an die angegebene Kontaktadresse), gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt und werden zum angekündigten Zeitpunkt wirksam.
Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge und die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
14.3 Widerspruchsrecht und Kündigung
Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, gilt Folgendes:
- Die Änderung tritt für den Kunden nicht in Kraft
- Der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt
- Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen
Das Kündigungsrecht des Anbieters entfällt, wenn:
- Die Änderung nur unwesentliche oder rein redaktionelle Anpassungen betrifft
- Die Änderung ausschließlich zugunsten des Kunden wirkt
14.4 Keine Rückwirkung
Änderungen der AGB wirken nicht rückwirkend. Sie gelten nur für die Zeit ab ihrem Inkrafttreten. Bereits entstandene Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Anwendbares Recht
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss:
- Des UN-Kaufrechts (CISG – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods)
- Der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts (Art. 3 ff. EGBGB)
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit der Kunde ausnahmsweise als Verbraucher qualifiziert (obwohl nach Ziffer 1.2 ausgeschlossen).
15.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über sein Zustandekommen oder seine Wirksamkeit, ist München.
Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur, wenn der Kunde:
- Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist
- Juristische Person des öffentlichen Rechts ist
- Öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
- Keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
- Seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat
15.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine ergänzende Vertragsauslegung oder Ersetzung durch eine neue Klausel findet nicht statt, es sei denn:
- Die Anwendung der gesetzlichen Regelung würde zu einem unzumutbaren Ergebnis für eine Partei führen
- Die Vertragsparteien einigen sich schriftlich auf eine Ersatzregelung
Das Gleiche gilt für Lücken im Vertrag.
15.4 Schriftform und Textform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). E-Mail ist ausreichend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Ausnahmen:
- Kündigungen: Über Kundenportal (Ziffer 13.3)
- Mängelanzeigen: Über Kontaktformular (Ziffer 9.3)
- Widerspruch gegen AGB-Änderungen: Textform ausreichend (Ziffer 14.3)
Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
15.5 Abtretung und Übertragung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Dies gilt insbesondere für:
- Nutzungsrechte an der Software
- Zahlungsansprüche (z.B. Gutschriften)
- Vertragsstellung und Account
Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen, insbesondere:
- Im Rahmen von Unternehmensverkäufen, Fusionen oder Umstrukturierungen
- An verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG
- An Abtretungen von Zahlungsansprüchen (Factoring, Forderungsverkauf)
Der Kunde wird über eine Übertragung, die seine Rechtsstellung wesentlich beeinträchtigen könnte, rechtzeitig informiert.
15.6 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Im Falle von Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
15.7 Streitbeilegung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Bei Streitigkeiten empfiehlt der Anbieter zunächst eine außergerichtliche Einigung durch direkten Kontakt über das Kontaktformular auf www.fynsight.de.
15.8 Unwirksamkeit einzelner Klauseln bei Verbrauchern
Sollte der Vertrag ausnahmsweise mit einem Verbraucher (entgegen Ziffer 1.2) geschlossen worden sein und sollten einzelne Klauseln nach den Vorschriften des Verbraucherschutzrechts unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 16.02.2026